BFH Urteile zu Ausbildungskosten
Der BFH urteilte kürzlich in 2 Verfahren zu Ausbildungskosten, welche jeweils als vorweggenommene Werbungskosten angesetzt wurden zu Gunsten der Kläger, sodass diese einen Verlustvortrag aus Kosten für eine Erstausbildung generieren können.
Nun denken natürlich alle, dass das der große Wurf war, was leider nur in Einzelfällen der Fall ist, und in der Regel nicht.
Das einzig sinnvolle was man derzeit im Netz hierzu findet ist ein Bericht von Spiegel.de, welcher HIER zu finden ist
Leider muss man auch hier ergänzen, dass das absetzbare Notebook nur unter Umständen über die AfA absetzbar ist falls es zu teuer war. Ist die Afa nebst anderen Ausbildungskosten unter dem Pauschbetrag von 920 Euro, so gilt der Pauschbetrag da keine höheren Kosten nachgewiesen wurden. Aus dem Pauschbetrag KANN MAN KEINEN VERLUSTVORTRAG generieren, da Pauschbeträge maximal zu 0 führen und nicht zu einem negativen Betrag (was ja in der Natur eines Verlustes läge).
Unser Finanzministerium regierte heute HIER auf die Urteile. Und prüft nun mal die Sache irgendwie;-), ohne konkret werden zu wollen. Am besten gefiel mir:
"hatten die Steuerpflichtigen versucht, Aufwendungen für ihre Berufsausbildung beziehungsweise ihr Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen"
Hierzu möchte ich ergänzen, dass das die Steuerpflichtigen keinesfalls "versucht hatten", sondern das da einfach eingetragen "haben".
Nun denken natürlich alle, dass das der große Wurf war, was leider nur in Einzelfällen der Fall ist, und in der Regel nicht.
Das einzig sinnvolle was man derzeit im Netz hierzu findet ist ein Bericht von Spiegel.de, welcher HIER zu finden ist
Leider muss man auch hier ergänzen, dass das absetzbare Notebook nur unter Umständen über die AfA absetzbar ist falls es zu teuer war. Ist die Afa nebst anderen Ausbildungskosten unter dem Pauschbetrag von 920 Euro, so gilt der Pauschbetrag da keine höheren Kosten nachgewiesen wurden. Aus dem Pauschbetrag KANN MAN KEINEN VERLUSTVORTRAG generieren, da Pauschbeträge maximal zu 0 führen und nicht zu einem negativen Betrag (was ja in der Natur eines Verlustes läge).
Unser Finanzministerium regierte heute HIER auf die Urteile. Und prüft nun mal die Sache irgendwie;-), ohne konkret werden zu wollen. Am besten gefiel mir:
"hatten die Steuerpflichtigen versucht, Aufwendungen für ihre Berufsausbildung beziehungsweise ihr Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen"
Hierzu möchte ich ergänzen, dass das die Steuerpflichtigen keinesfalls "versucht hatten", sondern das da einfach eingetragen "haben".


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