Tätowieren - weder brotlos noch Kunst
Per Gerichtsentscheid wurde nun klargestellt, dass das Tätowieren offiziell keine Kunst ist, auch bei ausschliesslicher Verwendung eigens erstellter Vorlagen. Primär ist es eine Handwerkliche Leistung. Grund der Klage war das Liebe Geld, ein Tätowierer wollte sich (günstig) über die Künstlersozialkasse versichern, wurde aber nicht zugelassen. Schade. Andere Folge wäre eventuell auch der USt-Satz von 7%, der bei Kunst anzuwenden ist. In nem Interview habe ich letztens von einem Tätowierer gehört, dass der (besonders) durch die Bildzeitung propagierte Begriff "Arschgeweih" eine florierende Wirtschaft lahmgelegt hat.^^


1 Kommentare:
Hallo.
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