Der Pate von Flensburg Teil 3



Heute am Hafen.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Auch wenn es kleinlich aussieht, aber so langsam kommst du damit in Konflikt mit §22 Satz 1 des KunstUrhG:
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html

Anonym hat gesagt…

Sehr guter Einwand.
Aber der Pate hat so ein Auftreten, das öffentlichs Interesse besteht. :P

-- Chris

Anonym hat gesagt…

2 Tippfehler - dafür gratuliere ich mich.

-- Chris

Thoxblox hat gesagt…

Richtig. Der Pate ist ganztägig in der Innenstadt zu sehen und durch seine geilen Sonnenbrillen zum Flensburger Original sowie Kultperson geworden. Ich bin fan des Paten, und das ist sogar mein ernst.

Aber wer ist rowi?

Ruckelpudding hat gesagt…

Vielleicht der Pate ;-)
Drück ihm einfach Geld in die Hand, wenn du ihn das nächste Mal knipst. Dann bist du nach §22 wieder aus dem Schneider.

Anonym hat gesagt…

Du bist auch ausm Schneider, wenn Du ihn eigentlich gar nicht fotografieren wolltest, er aber zufällig raufgekommen ist.
Solange Du keine Facials mit ihm machst, ist wohl eh alles paletti.

Thoxblox hat gesagt…

Ja ich weiß, mir gehts auch eher um Flensburg. Die Stadt liegt mir sehr am Herzen. Was ich nicht nett finde ist, dass sich der Typ immer in meine Bilder drängt.