Steueränderungsgesetz

Ab 2007 gibt´s auf die Mütze:

Umsatzsteuer wird auf 19 % erhöht. Soll nächstes Jahr 2,1 Milliarden bringen, immerhin...Was heisst das für uns? Ein Plasmafernseher für 1000 € ,die ich grad nicht über habe, kostet 30 € mehr. Naja... Wenigstens wird der ermäßigte Steuersatz von 7% nicht erhöht. Man muss somit keine Lebensmittel hamstern, allerdings gilt für Getränke auch derzeit der normale Steuersatz i.H.v. 16%, saufen wird also teurer und auf Dinge die man sparen muss,/man jetzt länger sparen. Wobei eine Umsatzsteuererhöhung nicht zwingend zu einer generellen Preiserhöhung führen müsste wenn sich die Unternehmen mit einem niedrigeren Gewinn zufrieden geben würden. (HAHA).

Kindergeld nur noch bis 25 und nicht mehr bis 27.
Wen triffts? (Langzeit)Studenten, Arbeitssuchende, alte Azubis. Ärgerlich! Wer Kind ist/im § 32 EStG geregelt. Einen kleinen Vorteil hat diese Regelung für deine dich finanziell unterstützenden Eltern. Der § 33a(1)EStG regelt Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Verwandte gerader Linie. Voraussetzung ist, das kein Kindergeldanspruch besteht. Somit können deine Eltern den Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung steuerlich bis zur Höhe von derzeit maximal 7.680 € geltend machen. Wobei aussergewöhnliche Belastungen jetzt nicht super wat bringen,da eine zumutbare Eigenbelastung "zugemutet" wird, abhängig von Famlienstand und Kinderzahl des Unterhaltszahlers. Eigene Einkünfte des Kindes mindern den maximalen Abzugsbetrag (dieser ist btw natürlich nicht höher als die Aufwendungen selbst). Es gilt n Freibetrag von 624 € für eigenen Verdienst des Kindes(lol). Staatliche Leistungen (Bafög) sind voll schädlich. Ist was für "reiche" Eltern mit Kindern ohne Bafög. Aber immerhin etwas.

Versicherungssteuer wird auf 19% erhöht. Versicherungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, sie werden aber mit der "Versicherungssteuer" von derzeit 16% belastet. Erinnert mich an die Ölpreisbindung von Erdgas, die auch sinnfrei ist. Der Vorteil der Versicherungssteuer aus Sicht des Staates liegt natürlich in der fehlenden Möglichkeit des Vorsteuerabzuges der Unternehmer die Empfänger des Versicherungsschutzes sind. Lieber Staat: Mehr solche Steuern ausdenken, das bringt einfach nochmehr Kohle.

Arbeitszimmerregelung wird geändert. Das brachte 2006 und alle Jahre davor auch echt n scheiß, die paar Euronen...Ab 07 gilt: Ansatz der Aufwendungen (da gibts mickrige Höchstbeträge) nur für ein Arbeitszimmer das den Mittelpunkt der "beruflichen Tätigkeit" darstellt. Schade liebe Lehrer.

Pendlerpauschale wird fies verändert. Ansatz der Entfernungskilometer erst ab Kilometer 21. (Wenn man mehr als 20 Kilometer entfernt ist zählen die ab Kilometer 1 natürlich trotzdem nicht)Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hat Klage bis zur letzten Instanz angekündigt. Arschig ist nämlich auch: Die Agentur für Arbeit verlangt Bewerbungen überall, wie man dann da hinkommt ist pP (persönliches Pech). Kann nur jedem raten das Auto aufm Weg zur Arbeit zu Klump zu fahren, sind dann Werbungskosten ;-).

Sparerfreibetrag sinkt von 1370 € (ledige) auf 750 €.
Naja...bei Dividenden bleibt das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr.40 ESt. Die Hälfte der Einkünfte aus Dividenden ist also eh steuerfrei.

"REICHENsteuer"
Ledige mit einem Einkommen in Höhe von 250.000 € (das muss REICHEN)werden zukünftig mit einem ESt-Satz von 45% und nicht mehr 42% belastet. Allein der Begriff ist lächerlich. Soll z.B. dem ARMEN Arbeitnehmer zeigen,dass nicht nur er bluten soll. Bringt aber echt n Dreck und ist eher für ne Bild- Titelzeile: Jetzt sind die Bonzen dran...!!!!!! Man könnte auch einfach sagen: der Spitzensteuersatz wird erhöht. Anfänglich sind diverse Einkunftsarten ausgeklammert (verfassungsrechtliche Probleme...), trifft maximal Topmanager.

Bergmannsprämie:
Da wird irgendwas geändert was mich nicht interessiert. A priori wird es für den Steuerpflichtigen nach der Änderung wahrscheinlich nicht besser werden.;-)

Seit 2006 gilt:
Steuerberatungskosten (in der Regel für die "private" ESt- Erklärung) sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Sonderausgaben ,die keine Vorsorgeaufwendungen sind,/im Vergleich zu aussergewöhnlichen Belastungen deutlich besser, da sie in voller Höhe abzugsfähig sind. Das heisst: Die Anzahl der Mandanten, für die nur die ESt- Erklärung von Angehörigen des steuerberatenden Berufes erstellt wird, ist gering. Somit wird die Rechnung für die ESt-Erklärung nun sehr sehr niedrig werden, die Rechnung für den Jahresabschluss des Unternehmens des Steuerpflichtigen dafür in gleicher Höhe höher. Betriebsausgaben...

Anmerkung
abzugsfähig heisst: Sie mindern das zu versteuernde Einkommen, somit sinkt die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer und die Zahllast wird kleiner. Es wird also nicht direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen.